Landwirte, die aus der Umsatzsteuerpauschalierung ausgeschieden sind, weil ihr Jahresumsatz bei mehr als 600.000 Euro liegt, spüren schon jetzt die Einschränkungen der Pauschalierung. Und sie müssen sich mit vielen neuen Fragestellungen beschäftigen. 

Betrieben, deren Gesamtumsatz im Jahr 2021 600.000 Euro überschritten hat, wurde die Pauschalierung gestrichen. Diese Regelung greift seit Anfang des Jahres 2022. Neben den Gewinneinbußen müssen Landwirte nun auch ihre Rechnungsstellung umstellen. Das hat Konsequenzen für die laufende Buchhaltung. Zudem müssen sie nun Umsatzsteuererklärungen machen. „Wer als Landwirt bereits verpflichtet war, monatlich oder vierteljährlich Voranmeldungen abzugeben, sieht schon jetzt auf seinen Kontoauszügen deutlich den für sein Unternehmen eingetretenen Nachteil aus dem Verlust der Umsatzsteuerpauschalierung“, sagt Michael Galler, Steuerberater bei Ecovis in Rosenheim.

Weiterer Verwaltungsaufwand in Sicht

Der jetzt mögliche tatsächliche Vorsteuerabzug bringt je nach Art des Betriebs unterschiedliche Entlastungen von den neuen Zahlungsverpflichtungen. Aber auch diese Steuerentlastung zieht zusätzlichen Verwaltungsaufwand nach sich. Das beginnt damit, dass Landwirte die Eingangsrechnungen prüfen müssen. Nur wenn diese vollständig und ordnungsgemäß sind, ist eine Auszahlung oder Verrechnung beim Finanzamt möglich. Finden sie in einer Eingangsrechnung Fehler, müssen sie diese monieren. „Nur wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt, ist der Vorsteuerabzug möglich“, weiß Galler. Manche Rechnungen lassen sich noch nachträglich berichtigen, ohne den ursprünglichen Vorsteuerabzug zu verlieren. „Besprechen Sie mit Ihrem persönlichen Berater, wann eine berichtigungsfähige Rechnung vorliegt“, rät Ecovis-Experte Galler, „auch Fragen zur Erstellung der Buchhaltung und Voranmeldung oder zur Vorsteuerberichtigung sollten Sie besprechen, um ein steuerlich optimales Ergebnis zu erreichen.“

Tipp: Die perfekte Rechnung

Die Ecovis-Broschüre „Die perfekte Rechnung“ gibt ausführliche Antworten und enthält viele Praxisbeispiele. Sie können die Ecovis-Broschüre als PDF für zehn Euro netto bestellen. Schicken Sie eine E-Mail mit Ihrer Adresse an: ecovis@bavaria-direktmarketing.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel