Landwirte dürfen den Antrag auf Tarifglättung nur bis zur Bestandskraft ihres Einkommensteuer-Erstbescheids stellen. Das hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden.

Wie profitieren Landwirte von der Tarifglättung?

Durch die Tarifglättung können Landwirte seit 2019 ihre Einkommensteuerbelastung verringern.
Für die Zeiträume seit 2014 lassen sich damit Gewinne aus der Land- und Forstwirtschaft auf Antrag gleichmäßig auf drei Steuerjahre verteilen, wodurch negative Folgen des progressiven Einkommensteuertarifs durch stark schwankende Gewinne vermieden werden.

Bis wann müssen Landwirte die Anträge stellen?

Landwirte müssen die Steuerermäßigungen im Zuge der Tarifglättung unbedingt rechtzeitig beantragen. Da eine elektronische Antragstellung noch nicht möglich ist, müssen die Anträge auf Papier rechtzeitig mit Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt sein. Das Finanzgericht Niedersachsen hat jetzt entschieden, dass Landwirte den Antrag nur bis zur Bestandskraft des Einkommensteuer-Erstbescheids stellen dürfen (Urteil vom 6. April 2022, 3 K 20/22).

„Bekommen Landwirte ihren Steuerbescheid ohne Berücksichtigung der Tarifglättung, müssen sie unbedingt innerhalb der einmonatigen Frist Einspruch einlegen und den Antrag schnellstens nachreichen. Andernfalls ist eine Steuererstattung mittels Tarifglättung nicht mehr möglich“, warnt Ecovis-Steuerberater Georg Bauhuber in Rosenheim.

Wie es weitergeht

Ob die Tarifglättung auch noch über das Steuerjahr 2022 weitergeht ist momentan noch nicht sicher:

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