Der Bundestag hat am 10. November mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unter anderem beschlossen, die Ex-Post-Triage zu verbieten. Eine bereits begonnene intensivmedizinische Behandlung dürfte demzufolge nicht mehr unterbrochen werden, um alternativ einen anderen Patienten mit höheren Überlebenschancen intensivmedizinisch zu behandeln. Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, kritisierte diese Entscheidung: „Die aktuelle Überlebenswahrscheinlichkeit lässt sich bei vielen Patientinnen und Patienten erst nach einem intensivmedizinischen Behandlungsversuch verlässlich abschätzen. Durch das Verbot der Ex-Post-Triage werden sämtliche Patienten, auch diejenigen mit einer hohen Überlebenswahrscheinlichkeit, allein aufgrund ihres zeitlich späteren Eintreffens in der Klinik benachteiligt.“ Es müsse aber ohne Rechtsfolgen möglich sein, Therapieziele dem jeweiligen Krankheitsverlauf anzupassen und dadurch möglichst viele Menschen zu retten. Quitterer fordert deshalb, das Verbot der Ex-Post-Triage zurückzunehmen. Aufgrund des Gleichheitsgebots müssten alle Patienten mit einem vergleichbaren medizinischen Behandlungsbedarf Zugang zu Intensivressourcen haben. Nur mit der Möglichkeit der Ex-Post-Triage könnten Ärztinnen und Ärzte diesem Anspruch gerecht werden.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bayerische Landesärztekammer
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Telefon: +49 (89) 4147-0
Telefax: +49 (89) 4147-280
http://www.blaek.de

Ansprechpartner:
Dagmar Nedbal
Pressestelle
Telefon: +49 (89) 4147-268
Fax: +49 (89) 4147-202
E-Mail: presse@blaek.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel