Zum Richtlinienentwurf für eine Neugestaltung der Mehrwertsteuer-Meldepflichten und eine elektronische Rechnungsstellung der EU-Kommission sagt Dr. Ralph Wiechers, Mitglied der VDMA-Hauptgeschäftsführung

„Die Harmonisierung der Meldepflichten ist sehr wichtig, damit die Unternehmen nicht unterschiedliche Systeme in den EU-Staaten einrichten müssen. Die vermehrten Verpflichtungen zur Datenlieferung im Steuerrecht bringen für die Unternehmen dennoch hohe bürokratische Lasten mit sich. Deshalb ist es unabdingbar, dass die Digitalisierung auch für die Wirtschaft handfeste Vorteile bringt. Den Fokus nur auf die Betrugsbekämpfung zu legen, ist zu wenig.

Der Vorschlag der Kommission sieht für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen ausschließlich im grenzüberschreitenden Bereich verpflichtende elektronische Abrechnungen vor. Spürbare Vorteile hätte die Wirtschaft aber erst, wenn auch die inländischen Transaktionen einbezogen werden. Dafür muss weiterhin eine Ausnahmegenehmigung des EU-Rates eingeholt werden.

Zudem sollten bestehende elektronische Übermittlungssysteme, wie in Deutschland das Electronic Data Interchange Verfahren (EDI), fortgeführt werden. Schließlich wäre es nur konsequent, dass der deutsche Fiskus im Gegenzug die Betriebsprüfungen deutlich verschlankt und beschleunigt – denn dem Fiskus wären durch die Meldungen bereits alle Transaktionen bekannt. Für den nationalen Gesetzgeber bleibt also noch viel zu tun, damit dieser Vorschlag zu einem Erfolg werden kann.“

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