Die Bundesnetzagentur wurde Mitte des Jahres 2022 damit beauftragt, eine grundlegende Neufassung des Paragrafen 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu erarbeiten. Diese bildet wiederum das gesetzliche Rückgrat für die gesamte Energiewende in Deutschland. In diesem Zusammenhang hat die Bundesnetzagentur kürzlich zur Einsendung von Konsultationsbeiträgen bis Freitag, 27. Januar 2023, aufgerufen.

Die dort vorgeschlagenen Formulierungen und Regelungen kommentiert Dirk Kaisers, Segment Leader Distributed Energy bei Eaton, wie folgt:

„Der vorliegende Gesetzesentwurf stellt aus unserer Sicht eine eindeutige Verzögerung der Energiewende dar, die eigentlich keinen Aufschub mehr duldet. Über die vorgeschlagenen Regelungen freut sich nur eine Gruppe – die Verteilernetzbetreiber. Sie kaufen sich Zeit bis 2029, denn alle notwendigen Eingriffe können von ihnen selbst gesteuert werden. Darüber hinaus mangelt es innerhalb des Entwurfs an konkreten Zielvorgaben und Quoten, die diesem Gesetz erst Zähne verleihen würden. Diese Arten von pauschalisierten Aussagen führen leider wieder einmal dazu, dass wichtige Vorhaben nicht wirklich vorangetrieben werden und im Gegenteil die Kosten negativer Entwicklungen auf die Verbraucher abgewälzt werden.“

Gerne erläutert Dirk Kaisers in einem persönlichen Gespräch im Detail, an welchen Stellschrauben innerhalb dieses Gesetzgebungsprozesses gedreht werden muss, damit es seine Aufgabe im Rahmen der Energiewende erfüllen kann.

Über die Eaton Electric GmbH

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Eaton wurde 1911 gegründet und ist seit fast einem Jahrhundert an der NYSE notiert. Im Jahr 2021 verzeichnete das Unternehmen einen Umsatz von 19,6 Milliarden US-Dollar und ist in über 170 Ländern vertreten. Weitere Informationen finden Sie unter Eaton.de. Folgen Sie uns auf Twitter und LinkedIn.

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