Der Mangel an gut qualifizierten Lehrkräften in Deutschland nimmt rasant zu – auch und besonders im Bereich des Musikunterrichts, wie die Studie „Musikunterricht in der Grundschule – aktuelle Situation und Perspektive“ eindrücklich belegt, die der Deutsche Musikrat gemeinsam mit der Konferenz der Landesmusikräte und der Bertelsmann Stiftung initiiert und 2020 veröffentlicht hat. Als Reflex auf diese Entwicklung wird in einigen Ländern diskutiert, ob künftig für den Seiten- und Quereinstieg ein Bachelor-Abschluss – anstatt wie bisher ein Master oder Staatsexamen – als akademische Endqualifikation für Lehrkräfte an Schulen ausreichen könnte. In Brandenburg wird heute sogar über die Verbeamtung von Quereinsteigenden mit Bachelor-Abschluss entschieden.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat fordert die Kultusministerkonferenz unter Vorsitz von Astrid-Sabine Busse auf, sich nachdrücklich für die bisher geltenden Mindestanforderungen für das schulische Lehramt einzusetzen. Angesichts des enormen Fachkräftemangels gibt es übergangsweise Möglichkeiten, Quer- und Seiteneinsteigende mit einer Nachqualifikation an Universitäten und Hochschulen und einem Referendariat auf die anspruchsvolle Tätigkeit als Lehrkraft vorzubereiten. Insbesondere für das Fach Musik mit seinen komplexen musik-praktischen wie theoretischen Dimensionen ist eine solche Qualifizierung unabdingbar. Diese Standards aufzugeben, käme einem Verrat an den Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen gleich. Denn in der Schule als einem zentralen Bildungsort für die nachkommenden Generationen werden die Weichen für ihre Zukunft gestellt. Anstatt die Qualität abzusenken und der Deprofessionalisierung eines ganzen Berufsstands Vorschub zu leisten, müssen die finanziellen Rahmenbedingungen für die Hochschulen verbessert werden, damit sie endlich bedarfsgerecht ausbilden können.“ 

Die Qualitätsstandards bei Lehrkräften zu sichern, fällt in die Zuständigkeit der Kultusministerkonferenz, deren Vorsitz seit 16. Januar 2023 Berlins Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse innehat.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Musikrat gGmbH
Weberstraße 59
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 2091-0
Telefax: +49 (228) 2091-200
http://www.musikrat.de

Ansprechpartner:
Dr. Anna Vogt
Deutscher Musikrat
Telefon: +4930 30881020
E-Mail: vogt@musikrat.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel