Gestern Abend haben die Kulturministerinnen und -minister der Länder einer für die Durchführung des Kulturfonds Energie des Bundes erforderlichen Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zugestimmt. Bestätigt wurden zudem unterstützende Maßnahmen der Ländergemeinschaft zum Kulturfonds Energie des Bundes: Nordrhein-Westfalen bietet eine zentrale, von allen Ländern finanzierte Hotline an, über die Antragstellende bei Unklarheiten telefonisch wie auch per E-Mail-Beratung erhalten können. Für die technische Abwicklung – Antragstellung und Auszahlung – des Kulturfonds Energie des Bundes stellt Hamburg für alle Länder eine IT-Plattform bereit. Damit ist der Weg nun frei, dass die Mittel aus dem Kulturfonds Energie des Bundes an die Kulturorte (Antragsstart 01. April) fließen können.

Insgesamt stehen für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.04.2024 eine Milliarde Euro zur Verfügung, um Mehrbedarfe an Energiekosten von Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung und Kulturveranstaltende zu unterstützen. Der Kulturfonds Energie des Bundes kann sowohl von öffentlichen als auch von privatwirtschaftlichen Akteuren in Anspruch genommen werden.

Gefördert werden im Kulturfonds Energie des Bundes rückwirkend für den Zeitraum ab 1. Januar 2023 und bis zum 30. April 2024 Mehrkosten für netzbezogenen Strom sowie leitungsgebundene Energieträger (Gas und Fernwärme).

Anträge können öffentliche und private Kultureinrichtungen stellen, sofern sie ein öffentlich zugängliches Kulturangebot bereitstellen, sowie Kulturveranstaltende, die ihre ticketbasierten Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung antragsberechtigt sind.

Öffentliche Kultureinrichtungen und öffentliche Einrichtungen der kulturellen Bildung können bis zu 50 Prozent der Mehrbedarfe beantragen, privatwirtschaftliche bis zu 80 Prozent.

Wie schon bei den Coronahilfen war auch jetzt beim Energiefonds der Deutsche Kulturrat als Spitzenverband der Bundeskulturverbände von Anfang an im zentralen Steuerungsgremium des Amtes der Kulturstaatsministerin (BKM), dem Lenkungsausschuss, gemeinsam mit den Ländern eingebunden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Was lange währt, wird endlich gut. Die Länder haben gestern Abend den Weg frei gemacht für die Umsetzung des Kulturfonds Energie des Bundes. Damit können die Kulturorte und die Kulturveranstalter ab dem ersten April für das erste Quartal 2023 ihre Anträge stellen. Für das zweite Quartal 2023 können die Mittel dann ab dem ersten Juli beantragt werden und so weiter. Der Kulturfonds Energie läuft bis zum 30. April 2024. Ich bin sehr froh, dass für den erst durch die Coronakrise und dann durch die Energiekostenkrise schwer unter Druck geratenen Kulturbereich jetzt ein weiteres Hilfsprogramm an den Start geht."  

Informationen:

  • Aufzeichnung der ersten Informationsveranstaltung zum Bundeskulturfonds Energie vom 15.02.2023 auf YouTube.
  • Die Webseite des Bundeskulturfonds Energie.
  • Die kostenfreie Service-Hotline ist montags – freitags von 9:00 – 17:30 Uhr unter 0800 6645685 oder service@kulturfonds-energie.de erreichbar.
  • Hintergrundinformation zum Bundeskulturfonds Energie finden Sie auch hier in der Februar-Ausgabe von Politik & Kultur, der Zeitung des Deutschen Kulturrates.
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