Nach Ansicht des Deutschen Vereins bietet die Einführung einer Kindergrundsicherung durchaus die Möglichkeit, Armut bei Kindern und Jugendlichen effektiver zu bekämpfen, Teilhabemöglichkeiten zu verbessern und Chancen zu fördern. „Das Kinder- und Jugendarmut in Deutschland nach wie vor ein solches Dauerthema ist, sollten wir nicht länger hinnehmen“, sagt die Präsidentin des Deutschen Vereins, Dr. Irme Stetter-Karp. „Der Deutsche Verein will mit den Empfehlungen einen fachlichen Beitrag für eine zufriedenstellende Realisierung einer Kindergrundsicherung leisten, die tatsächlich zu einer Verbesserung der Situation der Kinder, Jugendlichen und Familien führt.“

Mit der Kindergrundsicherung soll die Unterstützung einfacher und effizient gestaltet werden. Maßgeblich ist hierbei, dass alle anspruchsberechtigten Kinder, Jugendliche und Familien tatsächlich auch erreicht werden und sich für diese aus der Kindergrundsicherung monetär als auch organisatorisch ein Mehrwert ergibt. Dabei sind insbesondere Kinder, Jugendliche und Familien in den Blick zu nehmen, die von Armut betroffen oder bedroht sind. Der Deutsche Verein weist gleichzeitig auf die anspruchsvolle Aufgabe der guten Ausgestaltung der neuen Leistung hin. Hier sind Schnittstellen zu gestalten, Anlaufstellen vor Ort mitzudenken, vielfältige Zuständigkeiten zu vermeiden, digitale Möglichkeiten zu nutzen und gleichzeitig die auch persönliche Beratung sicherzustellen. Wichtig ist es zudem, die Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder und Jugendliche, also der Grundlage der Leistung, anzugehen und umzusetzen.

Hintergrund:

Nach wie vor ist mehr als jedes fünfte Kind und mehr als jeder fünfte Jugendliche in Deutschland von Armut betroffen oder bedroht – und dass trotz der Vielzahl unterschiedlicher Leistungen. Daher steht auch das derzeitige System monetärer Leistungen für Familien und Kinder in der Kritik. Besonders kritisch sind die Vielzahl der nebeneinander bestehenden und oft unzureichend abgestimmten Leistungen und Systeme sowie der Ansprechpartner/innen und die Wirksamkeit bzw. Zielgenauigkeit der Leistungen. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der Deutsche Verein seit langem mit einer Weiterentwicklung des Systems. Mit der neuen Kindergrundsicherung soll ausweislich des Koalitionsvertrages ein Neustart der Familienförderung einhergehen: bestehende finanzielle Unterstützungen wie Kindergeld, Leistungen aus dem SGB II/XII, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets sowie der Kinderzuschlag werden zusammengeführt und in eine einheitliche Leistung gebündelt. Diese soll einfach, automatisiert berechnet und ausgezahlt werden.

Die „Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Ausgestaltung einer Kindergrundsicherung“ können Sie hier abrufen: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2023/dv-18-22_kindergrundsicherung.pdf

Über Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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