Der Mangel an Pflegepersonal scheint bei der Politik noch nicht angekommen zu sein, denn der große Wurf für die Pflege bleibt mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung aus. 

Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) sieht wenig Verbesserungen für zuwanderungswillige und dringend benötigte Pflegefachkräfte aus dem Ausland. Dazu erklärt die Geschäftsführerin Isabell Halletz:

„In keinem Beruf ist der Fachkräftemangel eklatanter als in der Pflege. Deshalb arbeiten bereits rund 236.000 Pflegekräfte aus der EU und Drittstaaten in Deutschland. Und es könnten noch viele mehr sein, wenn der Staat endlich von einer Misstrauens- in eine Willkommenskultur wechseln würde. Die zuständigen Behörden sind oft ein Flaschenhals, der eine zügige Anerkennung behindert. Wenn künftig auch Pflegehilfskräfte aus Drittstaaten beschäftigt werden können, wird der Zuwanderungsstau noch länger. Oder die Menschen gehen in andere Länder, die sie mit Einreiseprämien und schnellen Prozessen locken, statt sie mit starren Bürokratiehürden und Einzelfallprüfungen zu vergraulen.“

Zwar enthalte das Gesetz richtige Ansätze wie die Ausweitung der Westbalkan-Regelung, es beseitige jedoch nicht die Hürden, die den Zuwanderungsstau in der Praxis verursachen.

„Was die Arbeitgeber und vor allem die zuwanderungswilligen Personen aus dem Ausland dringend benötigen, sind keine weiteren staatlichen Anwerbeprogramme, sondern standardisierte Prozesse und verbindliche Fristen. Es bringt nichts, wenn beschleunigte Verfahren auf dem Papier existieren, aber nicht in der Praxis umgesetzt werden können. Das geht nur mit mehr Personal in den Behörden und einer elektronischen Akte“, so Halletz.

Über den Arbeitgeberverband Pflege e.V.

Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) ist seit 2009 die politische, wirtschaftliche und tarifliche Interessensvertretung von 955 Mitgliedsunternehmen mit rund 80.000 Beschäftigten in der Altenpflege.

Als starkes Bündnis gestaltet der AGVP gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in der für fünf Jahre berufenen Pflegekommission die Arbeitsbedingungen und Löhne für die Altenpflege.

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