Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen legt dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit dem beigefügten offenen Brief nahe, die Überlegungen zur Reform der Physiotherapie-Ausbildung an Qualität und Effizienz der therapeutischen Patientenversorgung auszurichten und die Versorgungsqualität für alle Patient*innen gleichermaßen sicherzustellen.

Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen spricht sich gegen die aktuell erkennbare Tendenz aus, dass das BMG dem Druck einiger Bundesländer, der Opposition und der privaten Bildungskonzerne nachgibt und damit zwei Bildungswege für den Beruf der Physiotherapie festschreiben möchte. Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Vollakademisierung in den Berufsgesetzen für die Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie verankert wird. Dafür steht auch die aktuelle Kampagne „Alles nur Fassade“.

Das geplante Nebeneinander einer hochschulischen und einer berufsfachschulischen Ausbildung führt zu einer Fehl- und Unterversorgung für einen Großteil der Patient*innen. Damit wird eine neue Art der Zwei-Klassen-Versorgung festgeschrieben, die zu Benachteiligungen der Patientinnen und Patienten führt.

Um diese Form der Zwei-Klassen-Versorgung zu verhindern, ist aus Sicht des Bündnisses Therapieberufe an die Hochschulen im ersten Schritt eine vollständige hochschulische Ausbildung aller Physiotherapeut*innen geboten. Nur so kann eine bestmögliche Versorgung aller Patient*innen bundesweit sichergestellt werden. Entsprechende Berufsgesetze für die Ergotherapie und Logopädie müssen zeitnah folgen.

Die aktuellen Überlegungen stellen die Ergebnisse aller Evaluationen der hochschulischen Modellstudiengänge in Frage. Denn diese belegen den vom BMG geforderten Mehrwert der hochschulischen Ausbildung durch den Nachweis, dass Therapeut*innen mit erfolgreicher wissenschaftlicher Ausbildung vertiefte und erweiterte Kompetenzen für eine individualisierte, evidenzbasierte therapeutische Versorgung erwerben. Diese Kompetenzen sollten allen Patient*innen und Nutzer*innen therapeutischer Angebote zugutekommen und nicht zufällig oder gar willkürlich im Versorgungssystem verteilt werden.

Die vollständige Akademisierung steigert die Attraktivität des Berufsbildes. Seit Jahren übersteigen die Bewerber*innenzahlen für die primärqualifizierenden Modellstudiengänge das Angebot an Studienplätzen um ein Vielfaches. Das Studium eröffnet berufliche Perspektiven in der ambulanten, in der klinischen und integrierten Versorgung, in Lehre, Wissenschaft und Forschung. Direkt und ohne einen Umweg über die berufsfachschulische Ausbildung.

Bei der jetzt geplanten Teilakademisierung handelt es sich um ein Reformkonzept, das im Wesentlichen die fachschulische Ausbildung und die (privaten) Schulträger fördert, während für den Auf- und Ausbau von hochschulischen Ausbildungsplätzen bisher keine vergleichbare gesetzliche und finanzielle Unterstützung vorgesehen ist. Das ist eine nicht hinzunehmende Schieflage, bei der künftige Fehlentwicklungen vorprogrammiert sind.

Damit der beabsichtigte Akademisierungsprozess in Gang kommt, müsste den Ländern eine verbindliche Roadmap mit einem Zeitplan zum Aufbau von berufsqualifizierenden Studiengängen vorgegeben werden. Eine Bereitstellung von Fördermitteln des Bundes zur Entlastung der Länder scheint dabei unerlässlich, ist es doch der Bund, der nach dem Grundgesetz die Verantwortung für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung trägt. Nach aktuellem Stand würden die Patient*innen zu Verlierern einer verpassten Ausbildungsreform. Aber noch ist es nicht zu spät, die bisherigen Pläne zu überdenken und die Weichen in Richtung Akademisierung richtig zu stellen.

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