In Berlin sollen nach dem neuen Windenergie-Gesetz (WindBG) bis Ende 2027 0,25 Prozent der Landesfläche für Windenergieanlagen (WEA) genutzt werden, bis 2032 sollen es sogar 0,5 Prozent sein. Das entspricht etwa 446 Hektar – einer Fläche so groß wie der ehemalige Flughafen Tegel. „Die Flächen für eine konfliktfreie Errichtung von Windenergieanlagen sind in einem Stadtstaat wie Berlin äußerst begrenzt”, sagt Rainer Altenkamp, 1. Vorsitzender des NABU Berlin, „wir befürchten daher, dass der Ausbau der Windkraft zu massiven Schäden an der Berliner der Hauptstadt führt.”

Deshalb hat der NABU Berlin sieben Forderungen zum Ausbau der regenerativen Energien in einem Positionspapier zusammengefasst. „Wir fordern einen naturverträglichen Ausbau der Windkraft in Berlin. Das bedeutet, insbesondere Schutzgebiete und sensible Gebiete wie den Wald vom Windkraft-Ausbau auszusparen, außerdem Abstandsregelungen einzuhalten und Abschaltzeiten festzulegen. Wir brauchen eine Energiewende, die Klima- und Naturkrise gleichermaßen berücksichtigt und die wertvollen Naturgebiete, die wir noch haben, schont. Wir hoffen sehr, dass der Berliner Senat dies in seiner angekündigten Machbarkeitsstudie berücksichtigt.“

Der Ausbau von WEA hat schon jetzt dramatische Folgen für die Natur. Zum einen werden große Flächen versiegelt oder verdichtet und so ihrer Funktionen für das Ökosystem beraubt. Darüber hinaus werden viele Tiere direkt oder indirekt von Windrädern getötet, allen voran Vögel, Fledermäuse und Insekten. So starben etwa in Brandenburg mehr als ein Viertel aller tot aufgefundenen Rotmilane an Windkraftanlagen. Bei Fledermäusen gehen Schätzungen von jährlich rund 400.000 Schlagopfern in Deutschland aus, bei Insekten von 40 Millionen. Die Forderungen des NABU Berlin lauten daher:

  1. Keine Windkraftanlagen in Wäldern und Forsten

Für den Bau von WEA im Wald müssten große Flächen gerodet sowie Zufahrten freigehalten werden, was Waldflächen zerschneiden würde. In Wäldern sind zudem besonders hohe Verluste bei Fledermäusen zu erwarten, und fast alle in Berlin vorkommenden windenergiesensiblen Arten wie Schwarzmilan, Baumfalke und Seeadler brüten im Wald. Zudem sind die Berliner Forsten bedeutende Naherholungsgebiete. 

  1. Keine Windkraftanlagen in ausgewiesenen und zukünftigen Schutzgebieten 

Wertvolle Lebensräume wie Naturschutzgebiete und Natura 2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) müssen tabu sein. Das gilt auch für im Landschaftsprogramm vorgesehene zukünftige Schutzgebiete sowie die für Natur und Erholung wichtigen Landschaftsschutzgebiete. 

  1. Abstände zu Schutzgebieten festlegen

Zu Naturschutz- und Natura 2000-Gebieten muss ein Abstand von mindestens 500 Metern eingehalten werden. 

  1. Stark vorbelastete Flächen bevorzugt für Windkraftanlagen nutzen 

Der Bau von einzelnen Windrädern an Autobahnen, Bahnflächen, Flughäfen oder in Gewerbegebieten würde den Berliner Landschaftsraum schonen und Konflikte mit dem Artenschutz vermindern. Hierfür müssen differenzierte Abstandsregeln definiert werden. 

  1. Abschaltzeiten festlegen

Ein optimierter Betrieb der WEA verringert die negativen ökologischen Auswirkungen erheblich. Vor allem Abschaltzeiten sind notwendig, um Kollisionen mit Fledermäusen und Vögeln zu reduzieren. Alle WEA in Berlin müssen daher die im Brandenburger Windenergieerlass (AGW-Erlass) von 2023 festgelegten Abschaltzeiten für Fledermäuse einhalten. Auch für Vögel müssen standortspezifische Abschaltzeiten geprüft und gegebenenfalls festgelegt werden. 

  1. Andere regenerative Energiequellen stärker berücksichtigen

Geeignete Flächen für große WEA sind in Stadtstaaten wie Berlin äußerst begrenzt. Hingegen wird das enorme Potenzial der Photovoltaik auf den Dächern der Hauptstadt bisher kaum genutzt. Auch zusätzlich zu Solarzellen installierte Kleinwindräder auf Dächern ohne frei drehende Rotoren sollten konsequent eingesetzt werden. 

  1. Initiative auf Bundesebene einleiten

Für Stadtstaaten sind pauschale Flächenvorgaben für den Neubau von WEA ohne Berücksichtigung der installierten Leistung unsinnig. Berlin muss daher mit den anderen Stadtstaaten erneut eine Initiative starten, um Städten zu ermöglichen, ihren Beitrag zum Ausbau der regenerativen Energien nicht nur über pauschale WEA-Flächenausweisungen, sondern auch über die Leistung zu erbringen. Dabei sind andere regenerative Energien ebenfalls zu berücksichtigen.                             

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Der NABU Berlin (Naturschutzbund Landesverband Berlin e.V.) ist ein Mitgliederverband. Fast 22.000 Naturschützer*innen unterstützen die Arbeit des NABU Berlin, viele von ihnen engagieren sich in den zehn Bezirks- und acht Fachgruppen für den Erhalt der Natur und eine lebenswerte Umwelt. Weitere Informationen über den NABU Berlin finden Sie unter https://berlin.nabu.de.

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