Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Referentenentwurf für eine „Verordnung über die Maßstäbe und Grundsätze für die Bemessung des Personalbedarfs in der stationären Krankenpflege (Pflegepersonalbemessungsverordnung PPBV)" vorgelegt. Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), äußert sich anerkennend zu dem Entwurf:

„Die Pflege im Krankenhaus wird erstmals in der Geschichte Deutschlands klar und verbindlich in ihrer Personalausstattung geregelt. Der Deutsche Pflegerat, weitere Verbände, Gewerkschaften und Krankenhäuser haben jahrzehntelang für bessere Arbeitsbedingungen, ausreichend Pflegepersonal und Patientensicherheit gekämpft. Endlich hat die Politik ihre Forderungen ernst genommen. Die Pflegepersonalbemessungsverordnung ist ein Meilenstein und eine Anerkennung der Leistungen der Pflegeprofession.

Der Deutsche Pflegerat ruft alle Beteiligten, sowohl den Gesetzgeber wie auch die Verbände, das Management der Kliniken und die Profession Pflege dazu auf, sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein und die Umsetzung der Pflegepersonalbemessungsverordnung zu unterstützen und zu einem Erfolg zu führen.

Wir teilen nicht die allgemeine Kritik an der PPR 2.0, insbesondere wenn die Umsetzung der Pflegepersonalbemessungsverordnung in Zweifel gezogen wird. Die PPR 2.0 ist valide, reflektiert und in ihrer Entwicklung ein bereits seit vielen Jahren andauernder Prozess in enger Zusammenarbeit mit der Profession Pflege und maßgeblichen Institutionen. Gemeinsam haben wir viele Jahre darum gerungen und auch in der Konzertierten Aktion Pflege diesen zu beschreitenden Weg gemeinsam beschlossen.

Mit der PPR 2.0 wird ein einfaches und unbürokratisches Instrument zur Personalbedarfsermittlung und -planung eingeführt. Es ist praxiserprobt und orientiert sich am Bedarf der Patienten, nicht an wirtschaftlichen Interessen. Es wird klare Vorgaben für die Personalausstattung geben und die Forderung nach mehr Pflegepersonal wird auf eine solide Grundlage gestellt. Die Qualität der pflegerischen Versorgung wird an den Bedürfnissen der Patienten ausgerichtet. Dies ist eine bedeutende Errungenschaft für die Pflegequalität und die Zufriedenheit von Patienten und der Profession Pflege.

Wir erkennen, dass die Umsetzung der Pflegepersonalbemessungsverordnung besonders zu Beginn einen besonderen Einsatz der Mitarbeitenden der Krankenhäuser erfordert. Natürlich gibt es noch Herausforderungen und Stolpersteine bei der Umsetzung der Pflegepersonalbemessungsverordnung. Das ist bei jeder großen Veränderung der Fall. Dies ist und war allen Beteiligten von Anfang an klar und benötigt vor Ort eine sinnvolle Planung und Organisation. Die Datenerhebung und -qualität werden anfangs holprig sein, aber das ist Teil eines lernenden Systems, das sich weiterentwickelt. Dennoch müssen wir den Weg gehen. Der falsche Weg ist es, die notwendigen Verbesserungen für die Profession Pflege und Patienten zu missachten.

Jetzt haben wir erstmals die Möglichkeit, eine bedarfsorientierte Versorgung zu gewährleisten. Wir müssen jedoch schnell die richtigen weiteren Schritte unternehmen. Dazu gehören u.a. die Festlegung des Qualifikationsmixes der Mitarbeitenden, gute digitale Systeme, eine standardisierte Dokumentation und die durch die generalistische Pflegeausbildung vorgegebene vollständige Anerkennung aller Pflegefachpersonen. Um dem demografischen Wandel zu begegnen, müssen wir auch die Effizienz der Versorgung, die Strukturen und Prozesse betrachten.

Die Umsetzung der Pflegepersonalbemessungsverordnung verläuft in Etappen. Nach der Einführungsphase kommt die Konvergenzphase. Das heißt, dass Zeit für die Umsetzung bleibt. Zeit für den Aufbau von Strukturen, zur Schulung der Mitarbeitenden und zur Unterstützung durch digitale Systeme. Verstanden werden muss, dass auch wenn die Daten zum 1. April 2024 nicht vorliegen, es nicht zu Sanktionen kommt.

Insgesamt ist dies eine Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Wir starten jetzt mit der PPR 2.0 und entwickeln sie kontinuierlich pflegewissenschaftlich weiter. In der Einführungsphase werden Fragen kommen. Daher ist es umso wichtiger, den Einführungsprozess mit pflegewissenschaftlicher Expertise zu begleiten. Dafür sollte ein Institut zur Personalbedarfsermittlung in der Pflege eingerichtet werden.

Berechtigte Kritik am Referentenentwurf zur Pflegepersonalbemessungsverordnung ist dann sinnvoll, wenn diese uns voranbringt und das Ziel einer qualitätsgesicherten Patientenversorgung unterstützt. Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, die Versorgung und die Patientensicherheit zu stärken. Die Politik hat erkannt, wie wichtig ein Instrument zur Personalbedarfsermittlung ist. Jetzt geht es an die Umsetzung. Diese muss von einem kontinuierlichen Prozess der notwendigen Anpassungen begleitet werden, wie es in einem lernenden System immer erforderlich ist.“

Sofern es sich um die Personalbemessung der Kinder im Rahmen der Kinder-PPR 2.0 und der Kinderintensiv-PPR 2.0 handelt, ist diese getrennt von dieser Pressemeldung zu betrachten.

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).

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