Den Krankenhäusern steht das Wasser bis zum Hals. Ohne ein Vorschaltgesetz zur Krankenhausfinanzierung, das die Zeit bis zum Greifen der geplanten Krankenhausreform überbrückt, entstehen auch bei systemrelevanten Krankenhäusern unverschuldet hohe Defizite. Einige stehen bald vor dem Aus, wenn das BMG (Bundesministerium für Gesundheit) nicht endlich zur Einsicht kommt.

Der notwendige Defizitausgleich ist über die Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften oder die Rücklagen von frei-gemeinnützigen Trägern zu stemmen. „Das wird absehbar nicht mehr lange gut gehen. Die Gelder, die von den Trägern der Krankenhäuser benötigt werden, um die Krankenhausversorgung in gewohnter Breite und Leistungsfähigkeit aufrecht zu halten, fehlen für andere notwendige Projekte der kommunalen und sozialen Infrastruktur (Kindergärten, Schulen, freiwillige Leistungen etc.) Das kann nicht ernsthaft der Weg des Bundesgesundheitsministers sein. Das geht so nicht!“ sagt Jürgen Winter vom Leopoldina-Krankenhaus Schweinfurt. Walter Herberth für die Stiftung Juliusspital und das Klinikum Würzburg Mitte ergänzt: „Bei unserem von der Stiftung getragenen Haus geht das an die Substanz. Mühevoll erarbeitete Rücklagen der Stiftung werden durch die politisch verursachten Verluste der Klinik in kürzester Zeit aufgebraucht und fehlen für die Weiterentwicklung der Stiftungsaufgaben. Das schadet am Ende den Menschen und ist ein Skandal!“

Wir sehen uns mit der realen Gefahr der Schließung von Krankenhäusern aufgrund drohender Überschuldung („kalte Strukturreform“) konfrontiert. Trotz intensiver Interventionsversuche hält das BMG an seiner Verweigerungshaltung fest. Das können und wollen wir so nicht hinnehmen und möchten deshalb nochmals gemeinsam auf die wirklich bedrohliche Situation der Krankenhäuser aufmerksam machen.

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach unterstützt die Aktion der Krankenhäuser ihrer unterfränkischen Heimat. Die Ministerin betonte: „Es besteht dringender Handlungsbedarf. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft rechnet bis Ende 2023 mit einem Defizit von zehn Milliarden Euro bei den Krankenhäusern. Deshalb muss die Bundesregierung rasch ein Soforthilfeprogramm zur finanziellen Stabilisierung der Kliniken auf den Weg bringen. Die geplante Krankenhausreform kann nur gelingen, wenn die Bundesregierung die strukturelle Unterfinanzierung der Betriebskosten der Kliniken angeht. Die Finanzierung von Betriebskosten fällt in die alleinige Zuständigkeit des Bundes. Wenn die Bundesregierung weiter untätig bleibt, droht eine Pleitewelle, noch bevor die Krankenhausreform Wirkung entfalten kann. Das kann niemand wollen, der ernsthaft das Wohl der Patientinnen und Patienten im Sinn hat.“

Wir Krankenhäuser brauchen die Unterstützung der Bevölkerung, um unser Ziel einer Überbrückungsfinanzierung zu erreichen. Dabei wollen wir uns ganz klar nicht gegen eine Krankenhausreform, die von nahezu allen Fachexperten als notwendig gesehen wird, positionieren. Wie viel Unsicherheit und Dissenz jedoch noch in den Plänen des BMG steckt, zeigen zwei Abstimmungsergebnisse im Bundesrat vergangener Woche. Einerseits hat der Bundesrat entschieden, zum Krankenhaustransparenzgesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Andererseits hat der Bundesrat mit breiter Mehrheit der Entschließung zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser in einer Bundesratsinitiative zugestimmt.

Die ursprüngliche Zeitschiene von Minister Lauterbach ist schon längst nicht mehr haltbar, zeitgleich geht den Kliniken das Geld aus. Die Strukturreform wird erst in 2027 finanziell spürbar. Wir Krankenhäuser fordern deshalb einvernehmlich und nochmals eine Überbrückungsfinanzierung. Nur so kann es gelingen, allen systemrelevanten Krankenhäusern ein Überleben bis zum Greifen der Reformpläne zu ermöglichen. Wir alle sind bereit an den notwendigen Strukturreformen mitzuarbeiten, dazu müssen wir aber solide und ausreichend finanziert sein.

Zielführend wäre, dass die Erlöse je Behandlungsfall im Krankenhaus sachgerecht erhöht werden und der errechnete Nachholeffekt von mindestens 4 % verlässlich in den Erlösen berücksichtigt wird. Die inflationsbedingten Kostensteigerungen wurden seit 2022 in den Preisen für Klinikleistungen nicht hinreichend ausgeglichen, weil ein Bundesgesetz dies derzeit bewusst verhindert. Außerdem sind die stationären Behandlungszahlen zwischen 2019 und 2023 bereits um etwa 13 % zurückgegangen und im jetzigen DRG System werden Krankenhäuser, auch deren Vorhaltekosten, nun mal pro Fall/erbrachter Leistung mit einem festgeschriebenen Preis vergütet. Dieses System stößt aktuell an seine Grenzen und bildet den finanziellen Aufwand und die Herausforderungen der Krankenhäuser nicht mehr ab. Die Krankenhäuser benötigen aber unbedingt eine auskömmliche Finanzierung der Behandlungen, die stationär erforderlich sind, um ihren Aufwand an Personal, Technik und medizinischer Infrastruktur zu finanzieren. In einigen Krankenhäusern Deutschlands wird als Ultima Ratio bereits begonnen, Personal abzubauen. Kein guter Weg, wird in Zukunft, alleine schon aus demographischen Gründen, jede Hand dringend gebraucht.

Die unterfränkischen Kliniken und deren Träger fordern endlich ein Vorschaltgesetz zur, Anhebung der Preise für Krankenhausleistungen (faire Anpassung des Landesbasisfallwertes) damit endlich die immensen Kostensteigerungen und damit die entstehende Erlöslücke von mindestens 4 % seit 2022 ausgeglichen werden können, ohne auf Unterstützung von kommunalen und frei-gemeinnützigen Trägern angewiesen zu sein“ bekräftigt Tamara Bischof – Landrätin im Landkreis Kitzingen und Vorsitzende der bayerischen Krankenhausgesellschaft in einem eindringlichen Appell beim Pressegespräch der unterfränkischen Krankenhäuser am Dienstag, 5. Dezember 2023, zu dem auch Landräte und Oberbürgermeister aus Unterfranken eingeladen waren.

Wie schmerzhaft die aktuelle Situation der Krankenhäuser ist, zeigt das Beispiel der Theresienklinik Würzburg und des Krankenhaus St. Josef in Schweinfurt. Für beide Krankenhäuser, die seit Jahrzehnten unter der Trägerschaft der Kongregation der Schwestern des Erlösers ihren Beitrag zur Krankenhausversorgung geleistet haben, sieht der Orden in alleiniger Trägerschaft derzeit keine Zukunft. Im Fall der Theresienklinik ist aktuell eine strategische Kooperation mit dem Klinikum Würzburg Mitte in Arbeit. Im Fall des Krankenhaus St. Josef in Schweinfurt läuft derzeit die Prüfung einer möglichen Übergabe an das Leopoldina-Krankenhaus. „Wir haben uns die Entscheidungen für unsere Krankenhäuser wahrlich nicht leichtgemacht. Es ist aber absehbar für uns nicht möglich diese selbständig in eine gute Zukunft zu führen. Wir bedauern das sehr, da die Krankenversorgung ein wichtiges Element unseres Fürsorgeauftrages war. Für uns steht derzeit im Vordergrund, solide und gute Partner zu finden, in deren Händen unsere Häuser und vor allem unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weiterhin Teil der Versorgung von kranken Menschen sein können.“, so Martin Stapper – Geschäftsführer der Kongregation.

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