Um auf das bei entsprechenden Schneeverhältnissen regelmäßig starke Besucheraufkommen in den Höhengebieten des Nordschwarzwalds und den daraus resultierenden teilweise erheblichen Verkehrsbehinderungen vorbereitet zu sein, stimmten Anfang Dezember Vertreter der zuständigen Behörden, Kommunen, des Polizeipräsidiums Offenburg sowie Behörden aus angrenzenden Kreisen künftig notwendige straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen rund um die Schwarzwaldhochstraße ab.

Nachdem sich in den vergangenen Jahren die Situation um die Schwarzwaldhochstraße sukzessive verbesserte, vereinbarten Vertreter der betroffenen Behörden, Kommunen, der Nationalparkverwaltung und der Polizei konzeptionelle Einsatzmaßnahmen für die Wintersaison 2023/24. Hierbei reichen die Maßnahmen von Bestreifung durch die Polizei, über dauerhafte Präsenz durch behördliche Vollzugsdienste und der Polizei, bis hin zu Abschleppmaßnahmen bei entsprechenden Behinderungen. Wöchentliche Besprechungen zwischen den Vertretern sollen dabei erforderliche und schnelle, lageabhängige Anpassungen der Maßnahmen erleichtern. 

"Allen Rettungskräften, dem Winterdienst und der Polizei machte es die Arbeit leichter, wenn die Straßen freigehalten und nicht zugeparkt werden und dadurch  dann auch der ÖPNV durchkommt. Die Situation hat sich in den vergangenen Jahren aber dank der behördlichen Maßnahmen deutlich verbessert", sagte Polizeipräsident Jürgen Rieger und verband damit die Hoffnung, auch dieses Jahr ohne größere Störungen einen geordneten Ablauf in den Höhengebieten gewährleisten zu können.

Falschparker, die eine Anfahrt von Rettungs- oder Winterdienstfahrzeugen behindern oder gar blockieren, müssen weiter damit rechnen, dass sie abgeschleppt werden. Für die Überwachung sind hierfür behördliche Vollzugsdienste und die Polizei im Einsatz.

Die Verantwortlichen der Polizei sowie die Vertreter der Kreise und Kommunen appellieren in diesem Zusammenhang eindringlich an das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen: Meiden Sie im Zweifelsfall stark frequentierten Ausflugsziele und halten Sie sich an die geltenden Verkehrsregeln. Fahren Sie bei winterlichen Bedingungen nur mit einem entsprechenden dafür gerüsteten Fahrzeug in die Höhenlagen oder nutzen Sie Angebotene ÖPNV-Verbindungen.

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