Das e-Rezept stellt Ärzte und Patienten vor eine Fülle von Herausforderungen. Nicht zuletzt bedeutet es einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand in den Praxen. „Das Praxisverwaltungssystem – kurz PVS – gehört zur Grundausstattung jeder Arztpraxis und soll alle Abläufe digital abbilden. Da es dabei jedoch immer wieder zu Hard- und Software-bedingten Ausfällen kommt, muss der Gesetzgeber die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen endlich dazu verpflichten, die Voraussetzungen für einen reibungslosen Einsatz des e-Rezepts zu schaffen“, fordert Dr. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen, von der Politik. Es sei absurd, dass Arztpraxen, die jeden Monat erhebliche Servicepauschalen für die Wartung der PVS ausgeben müssten, auch noch für nicht verschuldete Probleme vom Gesetzgeber sanktioniert würden.

Zugleich appelliert Pinkowski an die Praxisinhaberinnen und -inhaber, die Komfortsignatur des PVS zu nutzen. „Das e-Rezept wird erst durch die elektronische Signatur erstellt.  Wenn Ärztinnen und Ärzte eine Stapelsignatur verwenden und diese erst mittags oder abends erstellen, haben ihre Patienten bis dahin kein gültiges Rezept.“ Nicht selten komme es daher aktuell zu Fällen, in denen Patienten unmittelbar nach dem Arztbesuch eine Apotheke aufsuchten, dort aber noch kein Rezept abgerufen werden könne. „Die Komfortsignatur der PVS macht dagegen eine umgehende Signatur des Rezeptes möglich.“

Unverständnis äußert Pinkowski darüber, dass die Krankenkassen die gesetzlich Versicherten nicht über das seit Beginn des Jahres verpflichtende e-Rezept informiert haben.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 97672-0
Telefax: +49 (69) 97672-128
http://www.laekh.de

Ansprechpartner:
Katja Möhrle
Abteilungsleiterin
Telefon: +49 (69) 97672-188
Fax: +49 (69) 97672-224
E-Mail: katja.moehrle@laekh.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel