Mit Urteil vom 18.04.2024 sprach das LG Offenburg einer Klägerin in einem Verfahren wegen abgebrochener Seitenarme einer Kupferspirale des Herstellers Eurogine Schmerzensgeld in Höhe von € 7.000,00 zu und stellte fest, dass dieser für sämtliche Spätfolgen zu haften hat.

Das Urteil reiht sich damit ein in eine Reihe von positiven Entscheidungen. Im dortigen Prozess waren die Ärmchen intrauterin gebrochen. Die Klägerin musste sich einer Hysteroskopie unter Vollnarkose zur Entfernung unterziehen. Die Klägerin litt unter einer Fremdkörperbelastung, da es für sie unklar blieb, ob alles entfernt werden konnte.

Dass die Klägerin aufgrund des Spiralbruchs einer psychischen Belastung ausgesetzt gewesen ist, hielt das Gericht für nachvollziehbar und plausibel. Dem Argument des Herstellers, die Spirale sei ca. 1 Jahr zu spät gewechselt worden, erteilte das Gericht ein klare Absage. Denn es handelt sich bei der empfohlenen Liegedauer von fünf Jahren, eben nur um eine Empfehlung.

Das ZDF (Frontal 21) hat kürzlich medienwirksam über die fehlerhaften Kupferspiralen informiert Frauen zu spät gewarnt: Fehlerhafte Spiralen eingesetzt – ZDFmediathek. Leider ist auch akutell kein Ende in Sicht. Weil Spiralen eine Haltbarkeit von 5 Jahren haben und Ärzte noch 2019 unwissentlich fehlerhafte Chargen einsetzten, kommen immer noch Brüche vor.

Sollte eine betroffene Frau erstmals durch die Medien über den Produktfehler informiert worden sein, besteht ein eher geringes Verjährungsrisiko. Betroffene Frauen hatten zuvor oftmals keine Kenntnis von dem Produktfehler und wurden weitgehend alleine gelassen, da auch viele Ärzte mit der Situation überfordert waren.

Für Rechtsanwalt Ruigrok von de Werve, von der Kanzlei CLLB, der das Urteil erstritt, steht fest, dass der Hersteller für die fehlerhaften Chargen zu haften hat. Mittlerweile haben sich auch mehrere Oberlandesgerichte zugunsten der Klägerinnen positioniert. Es ist daher an der Zeit, den Hersteller zur Rechenschaft zu ziehen, um Schmerzensgeld und Genugtuung zu verlangen.

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