„Unsere zahntechnischen Meisterlabore verbringen heute einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit mit Dokumentations-, Nachweis- und Verwaltungspflichten. Jede Stunde, die nicht für die Versorgung von Patientinnen und Patienten oder die Ausbildung von Fachkräften zur Verfügung steht, belastet unsere Betriebe unnötig. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass die Bundesregierung den Bürokratieabbau nun zur politischen Priorität erklärt“, erklärt VDZI-Präsident Dominik Kruchen.
Besonders positiv bewertet der VDZI die Ankündigung eines Berichtsentlastungsgesetzes. Danach sollen gesetzliche Berichtspflichten künftig grundsätzlich entfallen, sofern ihre Notwendigkeit nicht ausdrücklich begründet wird. Darüber hinaus sollen mindestens ein Viertel der bestehenden Dokumentationspflichten überprüft und innerhalb eines Jahres abgeschafft werden. Ergänzend ist eine sogenannte „Berichtspflichten-Bremse“ vorgesehen, die neue Berichtspflichten künftig zur Ausnahme machen soll.
Auch weitere Maßnahmen könnten den Betriebsalltag in den Dentallaboren erleichtern. Dazu zählen die geplante Genehmigungsfiktion für Verwaltungsverfahren, eine stärkere Orientierung staatlicher Kontrollen am tatsächlichen Risiko sowie Vereinfachungen im Datenschutzrecht und bei betrieblichen Bestellungspflichten. Gerade kleine und mittlere Handwerksbetriebe könnten dadurch von kürzeren Verfahren und geringerem Verwaltungsaufwand profitieren.
Gleichzeitig mahnt der VDZI, die Erwartungen nicht zu hoch anzusetzen. Ein erheblicher Teil der Dokumentationspflichten in zahntechnischen Laboren beruht auf europarechtlichen Vorgaben, etwa im Medizinprodukterecht. Welche Entlastungen tatsächlich bei den Betrieben ankommen, wird daher erst die konkrete gesetzliche Ausgestaltung zeigen.
„Die Richtung stimmt. Jetzt kommt es darauf an, dass die angekündigten Erleichterungen auch tatsächlich in den Laboren ankommen. Gerade das Zahntechniker-Handwerk braucht mehr Vertrauen und weniger Bürokratie. Unsere Betriebe wollen hochwertige zahntechnische Versorgung leisten, nicht immer neue Formulare ausfüllen“, so Kruchen weiter.
Der VDZI wird die angekündigten Gesetzesvorhaben im weiteren Verfahren aufmerksam begleiten und sich dafür einsetzen, dass die besonderen Rahmenbedingungen des Zahntechniker-Handwerks bei der Umsetzung berücksichtigt werden.
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