„Schon nach den ersten Entwürfen des Krankenhaustransparenzgesetzes musste Bundesgesundheitsminister Lauterbach viel Kritik entgegennehmen. Geringfügige kosmetische Änderungen, wie der Wegfall der bürokratischen und kleinteiligen Zuordnung von Personal auf die Leistungsgruppen verbessern das Gesetz aber nicht wesentlich. Dass der Bundesminister mithilfe des Transparenzgesetzes aber weiterhin die von den Ländern und Kliniken aus vielen guten Gründen abgelehnte Leveleinteilung über die Hintertür doch noch einführt, bleibt inakzeptabel. Es ist alles andere als ein guter politischer Stil, den Ländern erst die Planungshoheit zuzusichern, diese dann aber faktisch für null und nichtig zu erklären, da ohnehin ein Bundesgesetz über die Einteilung der Kliniken in Level entscheidet. Dieses Gesetz, das vorgibt, für Transparenz zu sorgen, ist damit nichts anderes, als ein Trojanisches Pferd zur Entmachtung der Länder von ihrer Planungshoheit. Dabei sorgen die Level keineswegs für mehr Transparenz aus der Perspektive der Patientinnen und Patienten. Im Gegenteil: Verfügt eine Klinik über wenig Leistungsgruppen, weist aber bei bestimmten Behandlungen viel Erfahrung auf, so wird diese Klinik dennoch in das niedrige Level 1 eingeordnet. Für die Patientinnen und Patienten heißt die Botschaft dann, dass sie besser ein Krankenhaus eines höheren Levels aufsuchen sollten, obwohl ihnen im Level-1-Haus eigentlich hervorragende Behandlungsqualität geboten worden wäre. Dieser Eingriff in die Planungshoheit der Länder kann dabei fatale Folgen haben. Nicht umsonst haben Länder und Kliniken das Level-Modell abgelehnt. Das Krankenhaustransparenzgesetz ist ein weiteres Beispiel dafür, wie Gesundheitspolitik nicht stattfinden sollte. Statt mit den Kliniken und Ländern endlich einen Dialog zu dieser wichtigen Reform zu führen, grenzt Karl Lauterbach weiter abweichende Haltungen aus. Schnell ist dann der Vorwurf gegen die Partner der Selbstverwaltung da, sie seien lediglich „Lobbygruppen“, sobald ihre Expertise von seiner Meinung abweicht. Absolut nicht nachvollziehbar ist die Kritik des Ministers, die DKG wolle Transparenz verhindern. Seit Jahren finden sich die Daten transparent und online leicht öffentlich zugänglich im Deutschen Krankenhausverzeichnis, das bis vor wenigen Wochen das offizielle Verzeichnis auf der Seite des Ministeriums war. Allerdings hat sich der Minister dafür entschieden, die Finanzierungsbeteiligung für dieses Transparenzprojekt zu streichen. Wir können solche Kritik daher nur mit höchster Verwunderung und als unsachliche Polemik zur Kenntnis nehmen. Am Gesetz geäußerte Kritik ist kein Zeichen für Transparenzverweigerung, sondern einfach der Hinweis darauf, dass auch Gesetze Fehler haben können. Pauschal jede Kritik abzutun wird der dringend nötigen Pluralität bei der Umsetzung und Gestaltung der Krankenhausreform nur schaden.“
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.887 Krankenhäuser versorgen jährlich 17 Millionen stationäre Patienten (2020) und rund 21 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,4 Millionen Mitarbeitern. Bei 127 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
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