Bauherren, ob öffentlich oder privat, sind dazu verpflichtet, Eingriffe in die Natur und in das Landschaftsbild auszugleichen. Wird beispielsweise eine Streuobstwiese für ein Bauvorhaben genutzt, sind andernorts Obstbäume in entsprechender Anzahl zu pflanzen. Die Eingriffe, die beispielsweise beim Bebauen von Flächen entstehen, können durch bauvorhabenbezogene Maßnahmen oder unabhängig davon durch Ökopunkte erfolgen (siehe „Was sind […]
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