Kinder und Jugendliche, die psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt in Heimen, Schulen mit Internaten, Wohnstätten oder in der Psychiatrie erfahren haben, können bis zum 31.12.2020 eine Entschädigung beantragen. Eine Leistung von bis zu 14.000 Euro kann durch die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ erbracht werden. Doch wer genau kann sich als „Betroffener“ melden? Hierzu hat Christian […]
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