Laut § 823 BGB haften Baumbesitzer für Schäden, die durch ihre Gehölze verursacht werden. Demzufolge müssen sie ein Baumkataster führen, in welchem die regelmäßigen Kontrollen der Standsicherheit protokolliert sind. Sollten gefährdete Bäume nicht sofort gefällt werden können, müssen diese mit Warnhinweisen versehen werden. Die Gefahr, dass überhängende Zweige oder kaputte Äste einen Menschen verletzen oder eine Sache beschädigen ist groß. […]
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