Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste müssen bis zum 31.12.2022 ihre Mitarbeiter in das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege eintragen, damit sie künftig ihre Leistungen digital abrechnen können. Warum das datenschutzrechtlich eine echte Herausforderung ist, weiß Karsten Neumann, Datenschutzexperte von Ecovis in Rostock. Der Eintrag in das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) wird ab Januar 2023 Pflicht. Gesetzlich ist […]
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