Bekanntermaßen bestätigte der BGH mit Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19, dass Käufern von Dieselfahrzeugen mit EA189-Motoren Schadensersatzansprüche gegen VW wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zustehen. Damit ist die Rechtslage grundsätzlich geklärt. Viele Betroffene, die sich dem Musterfeststellungsklageverfahren angeschlossen und anschließend nichts weiter unternommen hatten, ärgern sich und glauben, dass es jetzt zu spät sei. […]
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