Viele BHKW-Planer werden in der alltäglichen Praxis durch Anfragen von Bauträgern und ordnungsrechtlichen Bestimmungen, die aus dem Themenbereich des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG) sowie der Energieeinsparverordnung (EnEV) stammen, überrascht. Diese Gesetze beeinflussen aufgrund Ihrer ordnungsrechtlichen Vorgaben maßgeblich die Auslegungsgröße einer BHKW-Anlage. Schon häufiger konnte man in der Praxis erleben, dass BHKW-Planungen aufgrund der Bestimmungen des EEWärmeG und der EnEV verändert werden mussten. […]
continue reading