Die Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen soll in Zukunft eingeschränkt werden. Nach dem geplanten Gesetz soll das bisher nur für Milieuschutzgebiete geltende Umwandlungsverbot nun doch ausgeweitet werden, nachdem es auf Betreiben der CDU zwischenzeitlich aus dem Gesetzesentwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes gestrichen war. Die Länder sollen ermächtigt werden, das Umwandlungsverbot auf Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu erstrecken. […]
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