Der Bundestag hat erweiterte Ausnahmeregelungen zum Abschuss von Wölfen beschlossen. Unter anderem wurde ein neuer Paragraf in das Bundesnaturschutzgesetz eingeführt (§ 45 a BNatSchG), wonach eine Tötung auch dann möglich sei, wenn unklar ist, welcher Wolf genau beispielsweise eine Schafherde angegriffen hat. Diese Regelung ist aus Sicht des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) mit dem europäischen […]
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