Ein Versandunternehmen wandte sich ratsuchend an die zuständige Datenschutzbehörde, weil einer seiner Dienstleister auch auf mehrfache Aufforderung keinen Vertrag zur Auftragsverarbeitung zusendete. Hierdurch auf den Sachverhalt aufmerksam geworden, verhängte die Behörde später ein Bußgeld in Höhe von 5.000,00 € gegen das Unternehmen. Fehlender Vertrag und beiderseitige Pflicht Das betroffene Versandunternehmen aus der Hansestadt Hamburg arbeitete […]
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