Entsprechend der Drohnenverordnung müssen Steuerer von unbemannten Luftfahrzeugen mit einem Gewicht von mehr als 2 Kilogramm in Deutschland seit dem 1. Oktober 2017 einen sogenannten Kenntnisnachweis vorweisen. Piloten, die ihre Drohnen ausschließlich zu privaten Zwecken steuern, können schon seit Längerem den „kleinen“ Kenntnisnachweis auch online bei beauftragten Luftsportverbänden absolvieren. Wer eine Drohne gewerblich nutzt, benötigt […]
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