Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte sind im Sinne des § 9 (1) und (2) der 5. BImSchV verpflichtet regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Zur Fortbildung ist auch die Teilnahme an Lehrgängen im Sinne des § 7 Nr. 2 erforderlich. Die Fortbildungsmaßnahmen müssen auf Verlangen der Behörden nachgewiesen werden. Mit unserer bundesweit staatlich anerkannten […]
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