Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz nach vielen Diskussionen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zugestimmt, womit es nach Ausfertigung und Verkündigung in Kraft treten kann. Welche Änderungen es für Unternehmen und für Privatpersonen gibt, fasst Ecovis-Steuerberater Jan Brumbauer in Falkenstein zusammen. Nun hat auch der Bundesrat dem mehrmals überarbeiteten Wachstumschancengesetz zugestimmt. Das Gesetz tritt nach seiner […]
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