Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 6. August 2025 entschieden, dass vermietende Wohnungseigentümer bei einem Sturz ihres Mieters aufgrund von Eisglätte auf einem zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden Weg grundsätzlich haften, selbst wenn die Gemeinschaft den Winterdienst an einen Dritten übertragen hat. Im konkreten Fall forderte ein Mieter von seinem Vermieter unter anderem Schmerzensgeld, nachdem […]
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