In einer wegweisenden Entscheidung hat das Oberlandesgericht München am 23. November 2022 (25 U 6359/22) klargestellt, dass private Krankenversicherer nicht automatisch zur Übernahme von Behandlungskosten in gemischten Krankenanstalten verpflichtet sind, es sei denn, sie haben im Vorfeld ausdrücklich eine entsprechende Zusage erteilt. Diese Entscheidung bestätigt damit eine vorherige gleichlautende Einschätzung der Vorinstanz. Die gerichtliche Klärung […]
continue reading