Ab 1. Juli 2018 werden neben den Autobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen auch alle sonstigen Bundesstraßen in die streckenabhängige Lkw-Maut einbezogen. Weiterhin gilt die Lkw-Maut nur für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG), wobei stets der ganze Fahrzeugzug einzubeziehen ist (ggf. mit dem zulässigen Gewicht eines Anhängers). Fahrzeuge der genannten Gewichtsklasse sind mautpflichtig, wenn ihre überwiegende Zweckbestimmung auf den Güterkraftverkehr ausgerichtet ist oder sie für den Gütertransport verwendet werden.

Umfasste das mautpflichtige Streckennetz bislang rund 12.800 km Bundesautobahnen und rund 2.300 km autobahnähnliche Bundesstraßen, wird es ab Mitte 2018 auf das gesamte rund 40.000 km umfassende Bundesstraßennetz ausgedehnt. Die Betroffenheit des Handwerks wird dadurch deutlich zunehmen, da bedingt durch das ausgedehntere Mautnetz ab Mitte 2018 auch vermehrt regional tätige Betriebe mautpflichtig werden.

„Für Kunden, die bereits bei Toll Collect (Betreiber des Mautsystems) registriert und deren Fahrzeug mit einer ‚On Board Unit‘ (OBU) zur automatischen Mautmeldung ausgerüstet sind, ergeben sich durch die Mauterweiterung keine Verfahrensänderungen (jedoch ggf. Mehrkosten durch mehr mautpflichtige Nutzungskilometer, so Claudia Joerg von der Handwerkskammer Mannheim. Weiter: „Auf die Eingabe der Achsenzahl bei Anhängerbetrieb ist durch die Streckenausweitung nun verstärkt zu achten.“ Wer eine OBU eingebaut habe, aber nur durch den Anhängerbetrieb in die Mautpflicht kommt und dies nicht in das Gerät eingibt, würde nun auf allen Bundesstraßen "die Maut prellen". Joerg rät: „Ebenso ist darauf zu achten, nach dem Abhängen eines Anhängers auch die reduzierte Achsenzahl anzugeben, um nicht zu viel Maut zu entrichten.“

Joerg betont, dass viele Betriebe, die – mit Fahrzeugen ab 7,5 Tonnen – nur bislang gelegentlich Autobahnen und autobahnähnliche Bundesstraßen nutzen, haben zur Bezahlung der Maut die manuelle Einbuchung genutzt hätten. Im Zuge der Ausdehnung des Mautstreckennetzes sollten alle Betriebe, die Fahrzeuge und Fahrzeugzüge ab 7,5 t zGG nutzen, und damit ab 1.7.2018 nun erstmals oder vermehrt mautpflichtige Strecken tangieren, prüfen, ob der Einbau einer „On Board Unit“ zur automatischen Mauterfassung Sinn mache. Anzuraten ist, sich bei einer Entscheidung für eine „OBU“ möglichst frühzeitig um einen Termin für einen Einbau zu kümmern, da im Vorfeld der Mautausdehnung mit Engpässen zu rechnen ist.

Weitere Informationen hält Claudia Joerg, Bereichsleitung Umwelt- und Technologie, Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald unter 0621-18002-151 oder joerg@hwk-mannheim.de bereit.

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