„Der Auditor bestätigt, dass das System zur Qualitätssicherung beurteilt wurde und die in SGB III und in der AZAG (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung) als auch die in den Normen und Regelwerken festgelegte Anforderungen nach der DIN EN ISO 9001:2015 voll umfänglich erfüllt wurden.“ Mit dieser Bestätigung ist die Kontrast Consulting GmbH nicht nur einer […]
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