Die Datenschutz-Folgenabschätzung ist eine Risikoprognose für die Folgen und Risiken der Verarbeitung personenbezogener Daten. Ob Schulen eine DSFA durchführen müssen oder nicht, wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich interpretiert. Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) entspricht der früheren „Vorabkontrolle“ des deutschen Datenschutzrechts und wird im Artikel 35 der DSGVO beschrieben. Die DSFA ist als Risikoprognose durchzuführen, wenn personenbezogene […]
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