Alle fünf Jahre müssen Vertragsärzte gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, dass sie ihrer Fortbildungspflicht nachgekommen sind, sonst drohen Honorarkürzungen. Zur Sicherung der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung sind Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden. Gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ist alle fünf Jahre nachzuweisen, dass sie in den vergangenen fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte erworben haben. […]
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