Sylt, Hallig Hooge, Fehmarn – seit einigen Jahren schon werden waschechte Insulaner nur noch zufällig geboren, weil die Geburtsstationen auf den Inseln in Nord- und Ostsee geschlossen wurden. Seit 2014 müssen schwangere Frauen also schon vor der Geburt aufs Festland, um dort zu entbinden. In so genannten Boarding-Häusern können sie dann wohnen. Aber wer trägt die Kosten für die Unterkunft? Darf auch der Rest der Familie mit einziehen? Und was ist, wenn der Nachwuchs sich nicht an den Zeitplan hält und noch etwas länger im Bauch verweilen möchte? Werden Mütter dann vor die Tür gesetzt?

Bording-Konzept
Mit Boardinghäusern sind in diesem Fall nicht die Hotelimmobilien gemeint, die vor allem bei Jobnomaden beliebt sind. Hier bedeutet Boarding, dass schwangeren Frauen, die auf einer Insel oder Hallig wohnen, empfohlen wird, etwa zwei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin in einer Unterkunft auf dem Festland in Kliniknähe zu wohnen. Die Entscheidung, wie viele Tage vorher es ratsam ist, umzuziehen, treffen Mütter und Hebammen gemeinsam. Boardinghäuser gibt es zurzeit in Flensburg, Husum und Eutin.

Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für die Unterkunft übernimmt in der Regel die Krankenkasse für rund zwei Wochen. Lässt sich der Spross Zeit, muss die Mutter nicht fürchten, nach dieser Zeit ausziehen zu müssen, da immer genügend zeitlicher Puffer eingeplant wird. Anreise und Mahlzeiten müssen allerdings von den werdenden Eltern gezahlt werden. Zwar können bei manchen Boardinghäusern Partner und Geschwisterkinder mitwohnen, aber die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es sich nicht um ein Hotel handelt, in dem ein Zustellbett bestellt werden kann. Die Unterbringung erfolgt in Einzel- oder Doppelzimmern.

Probleme beim Konzept Boardinghaus
Frauen, die gezwungen sind, in ein Boardinghaus umzuziehen, lassen oft bereits schulpflichtige Kinder zurück, für die es keine Option ist, mit aufs Festland zu ziehen, da sie zur Schule gehen müssen. Das heißt, es muss eine Betreuung her. Daher zögern werdende Mütter den Aufenthalt auf dem Festland oft hinaus und gehen damit ein Risiko ein.

Langer Weg in den Kreißsaal
Der Weg in den Kreißsaal kann im Notfall für schwangere Insulanerinnen durchaus lang und abenteuerlich werden. Sie müssen unter Umständen mit dem Rettungshubschrauber oder dem Seenotrettungskreuzer und dem Krankenwagen in die Klinik gebracht werden.

Alternativen
Zumindest auf Föhr haben werdende Mütter wieder die Möglichkeit, echte Föhrer zur Welt zu bringen: im Geburtshaus ‚Babynest’. Getragen wird das Projekt von einer privaten Initiative, Spenden und der Unterstützung von Inselbewohnern.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.