Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Prof. Dr. Thomas Sternberg, begrüßt, dass die Bundesregierung die Wege legaler Migration mit einem Gesetz erweitern will und hierzu im Bundeskabinett mit der Verabschiedung von Eckpunkten zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten den Weg eingeschlagen hat.

Gleichzeitig forderte er vor dem Hauptausschuss des ZdK: „Ein solches Gesetz darf nicht nur auf die Behebung des Fachkräftemangels in Deutschland zielen, sondern es muss auch der globalen Verantwortung Deutschlands gerecht werden.“

Schon jetzt gebe es vielfältige gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Regelung der Einwanderung von Fachkräften. Ein Fachkräfte­zuwanderungsgesetz müsse daher zu einer besseren Transparenz, Übersichtlichkeit und Anwendbarkeit für Migrantinnen und Migranten sowie für Arbeitgeber und Verwaltung beitragen, so Sternberg.

Gleichzeitig müsse klar sein, dass eine ausschließliche Anwerbung von qualifizierten Fachkräften den derzeitigen Einwanderungsdruck nicht löst und auch nicht den Bedarf an Arbeitskräften in Deutschland befriedigt. „Wir brauchen eine umfassende Einwanderungsstrategie, deren großer Vorteil ist, dass Deutschland selbst entscheidet, wer kommen darf“, so der ZdK-Präsident.

Das nun erwartete Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung sollte nach seiner Auffassung auch die Möglichkeit eröffnen, für eine Ausbildung zur Fachkraft einreisen zu können. Dabei wäre zu prüfen, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um den sogenannten "Hoffnungsflüchtlingen", die sich ansonsten über das Mittelmeer auf den Weg machen, die Chance auf einen Zugang zum deutschen Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt zu verschaffen.

„Für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt werden Sprachkenntnisse ein wichtiges Kriterium sein“, so Sternberg. „Hier muss Deutschland entsprechende Zugänge im Ausland schaffen. Ansonsten werden nur wenige Menschen diese legalen Einwanderungsmöglichkeiten nutzen können.“

Nachdrücklich appellierte er, dass Deutschland seiner globalen Verantwortung durch Ausbildungsförderung und weitere flankierende Maßnahmen in den Herkunftsländern gerecht werden müsse, damit die Anwerbung von Fachkräften nicht zum Nachteil   der Herkunftsländer werde. Ein Einwanderungsgesetz dürfe nicht zum Brain-Drain in den Herkunftsländern führen. „Einwanderung kann und muss zum gegenseitigen Nutzen führen“, so Sternberg.

 

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