Auch bei der Klage des Erwerbers eines VW Tiguan kam es, ganz VW-typisch, zu keinem höchstinstanzlichen Urteil. Dennoch hat sich der BGH – quasi freiwillig – zur Sache geäußert. Aus einem Hinweisbeschluss geht hervor, wie der zuständige 8. Senat die Frage nach der Mangelhaftigkeit eines mit unzulässiger Abschalteinrichtung gelieferten Fahrzeugs beurteilt. Zugleich soll ein Generationenwechsel […]
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