Verbraucher können den Kauf einer Matratze im Internet auch dann widerrufen, wenn sie die Schutzfolie nach der Lieferung entfernt haben. ARAG Experten verweisen auf das Urteil des Europäische Gerichtshofes vom 27.03.2019. Das Widerrufsrecht sei nicht aus Gesundheitsschutz- oder Hygienegründen ausgeschlossen, da eine Matratze wie ein Kleidungsstück gereinigt und dann weiterverkauft werden könne (Az.: C-681/17).

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