Kein Baum ist zu hoch, kein Graben zu breit, kein Skateboard zu schnell – wenn Kinder spielen, sind sie oft grenzen- und vor allem furchtlos. Die meisten Eltern schwanken indes zwischen Eingreifen, um Verletzungen zu vermeiden und Zurückhaltung, damit der Nachwuchs sich unbeschwert ausprobieren kann. In Watte gepackt, lernt schließlich kein Kind, Gefahren und Risiken richtig einzuschätzen.

Stabile Seitenlage
Ist das Kind bewusstlos, muss der Notarzt unter 112 gerufen werden. Atmet das Kind, muss es – wie bei Erwachsenen auch – in die stabile Seitenlage gebracht werden, bis der Rettungswagen eintrifft. Babys werden dabei auf den Bauch gelegt, der Kopf leicht zur Seite gedreht und die Arme neben dem Kopf platziert. Bei Kindern ist die Position wie bei Erwachsenen auf der Seite: Unteres Bein anwinkeln, Hand des oberen Armes unter die Wange, die zum Boden zeigt und den Kopf leicht überstrecken.

Beatmung
Wenn das Kind nicht atmet, müssen Eltern eine Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Beatmung durchführen, bis der Notarzt da ist und übernehmen kann. Kinder werden wie Erwachsene durch Mund oder Nase beatmet. Bei Babys umschließt man Mund und Nase gleichzeitig mit den Lippen. Dann atmet man vorsichtig etwa 90 Sekunden lang in den geöffneten Mund und/oder die Nase des Kindes, so dass der Brustkorb sich sichtbar hebt. Tut er dies nicht, muss der Atemstoß leicht verstärkt werden. Diese Beatmung wird fünfmal wiederholt.

Herzdruckmassage
Gibt das Kind trotz Beatmung keine Lebenszeichen von sich, muss es mit einer Herzdruckmassage wiederbelebt werden. Dabei sollte es auf einem möglichst harten Untergrund liegen. Bei Kindern gibt es keinen Unterschied zur Herzdruckmassage von Erwachsenen: Mit aufeinander gelegten Händen drückt man dabei mit beiden Ballen die untere Hälfte des Brustbeins etwa fünf Zentimeter ein. Pro Sekunde zwei Mal. Nach 30 Druckstößen wird zweimal beatmet. Diese Maßnahme wird wiederholt, bis der Notarzt eintrifft. Bei Babys bleiben Reihenfolge und Intervall gleich, nur wird hier mit zwei Fingern auf die Mitte des Brustbeins gedrückt. Sobald das Kind wieder atmet, muss es in die stabile Seitenlage bzw. in Bauchlage gebracht werden.

Verbreitete Gefahren
Dass Kinder wiederbelebt werden müssen, ist in der Regel nur sehr selten der Fall. Auch echte Knochenbrüche gibt es bei Kindern zum Glück eher selten, da ihre Knochen sehr elastisch sind. Eine viel größere Gefahr lauert zu Hause. Im Küchenschrank, im Bad, in der Garage. Hier lagern oft bunte, spannend riechende, aber giftige Flüssigkeiten, die der neugierige Nachwuchs gerne mal probiert. Allein in der Informationszentrale gegen Vergiftungen des Landes Nordrhein-Westfalen in Bonn sind 2017 über 50.000 Anrufe zu Vergiftungen eingegangen. Bei der Hälfte der Fälle handelte es sich um Kinder unter 18 Jahren. Im Fall einer Vergiftung raten die ARAG Experten, sofort ein Giftinformationszentrum anzurufen. Per Ferndiagnose ist hier meist schnelle Hilfe möglich, vor allem, wenn die Eltern wissen, was genau getrunken wurde. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat eine Liste der Giftinformationszentren in Deutschland, Österreich und der Schweiz veröffentlicht, in der Verbraucher die wichtigsten Telefonnummern finden.

Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel