Zum 01.01.2020 tritt die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft. Das Amt für Soziale Sicherung arbeitet mit Hochdruck daran, diesen Übergang für alle Betroffenen möglichst reibungslos zu gestalten. Aus diesem Grund fand jetzt eine Informationsveranstaltung statt, in der offene Fragen beantwortet und Unklarheiten beseitigt werden konnten.

Eine Frage war die, was eine besondere Wohnform eigentlich ist? Kurz gesagt: Man hat ein eigenes Zimmer und weitere Räume, die gemeinschaftlich genutzt werden – also keine eigene abgeschlossene Wohnung. So leben viele Menschen mit Behinderung, die in entsprechenden Einrichtungen betreut werden. Wenn diese dann Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch XII benötigen wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, gibt es ab Januar 2020 einiges neu zu beachten.

Mehr als hundert Betreuerinnen und Betreuer waren der Einladung gefolgt und erhielten wichtige Daten und Fakten zum Thema Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Anhand von Beispielen wurde verdeutlicht, wie sich die Unterkunftskosten und der monatliche Grundsicherungsbedarf der Menschen berechnen. So werden durch die existenzsichernden Leistungen die Kosten für Wohnen, Ernährung, Bekleidung, Körperpflege und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens abgedeckt. Welche Abweichungen oder Besonderheiten und Mehraufwendungen möglich sind, waren diskutierte Punkte auf der Veranstaltung.

Das Amt für Soziale Sicherung möchte gerne so viele Fragen wie möglich vorab klären, um Missverständnisse zu vermeiden, deshalb gibt es eine informative Zusammenstellung von Fragen und Antworten dazu auf der Seite der Kreisverwaltung unter www.vogelsbergkreis.de , Rubrik „Ämter“, „Amt für Soziale Sicherung“, Thema „Grundsicherung“ als PDF zum Herunterladen.

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