Feuerwerksreste, leere Sektflaschen und Böllerverpackungen: Jedes Jahr nach Silvester sammelt sich allerhand Müll auf Straßen, Bürgersteigen und öffentlichen Plätzen. Und dieser Müll ist nicht ganz ungefährlich. Tiere könnten die abgebrannten Reste mit Nahrung verwechseln, diese fressen und dabei Plastikteile und Schwarzpulver zu sich nehmen. Brandgefährlich sind Böllerreste aber für Kinder: In ihrer Neugier könnten sie an Blindgänger geraten, die ohne weitere Zündung explodieren können. Insofern: Weg mit dem Müll. Aber wer muss ihn beseitigen? Die Stadtreinigung ist laut ARAG Experten nicht allein dafür verantwortlich, dass der Müll verschwindet – auch Anwohner und Grundstücksbesitzer müssen zum Besen greifen. Wenn sie das nicht tun, kann das für sie teuer werden. Grundsätzlich gilt das Verursacherprinzip, sprich, wer den Dreck macht, der muss ihn auch wieder wegräumen. So steht es in fast allen örtlichen Straßenreinigungssatzungen. Da die Verantwortlichen nach der Silvesterknallerei aber kaum ausgemacht werden können, müssen Grundstücksbesitzer den Silvestermüll auf dem Bürgersteig vor ihrer eigenen Tür wegräumen, wenn das die kommunale Satzung so vorsieht. Auch wenn sie ihn nicht verursacht haben. Entsorgt wird Böllermüll in der Restmülltonne. Wer einen Blindgänger beseitigt, sollte ihn sicherheitshalber vorher mit Wasser übergießen, bevor er in die Mülltonne wandert.

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