„Es ist ein wichtiges Zeichen für die Handlungsfähigkeit unseres Sozialstaats, dass die politisch Verantwortlichen einen breiten Schutzschirm über die soziale Infrastruktur ausspannen“, so Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der Beratung des Corona-Maßnahmenpakets im Bundestag. „Wir begrüßen darüber hinaus die verschiedenen Erleichterungen für Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen. Die Coronakrise darf die Ungleichheit in unserer Gesellschaft nicht weiter verstärken.“

Unverständnis herrscht in der Caritas allerdings über eine Ausnahme, die im Rettungsschirm gemacht wird. „Es ist unerklärlich, warum gerade Einrichtungen für Mutter-Kind- und Vater-Kind-Kuren nicht von Schutzschirmen erfasst werden“, so Neher. „Das gefährdet ihre Existenz und kann dazu führen, dass viele von ihnen nach der Krise nicht mehr da sein werden. Gerade dann werden sie aber dringend gebraucht“.

Viele Familien derzeit stark belastet

„Die jetzige Phase der Isolation belastet Familien stark, gerade Familien in beengten Wohnverhältnissen, mit niedrigem Einkommen, in psychischen Krisen und familiären Konflikten. Die Gefahr einer Zunahme häuslicher Gewalt ist real“, so der Caritas-Präsident weiter. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat diese Befürchtung am 24. März thematisiert. „Es ist essenziell, dass diese Familien gesundheitliche Stabilisierung  erfahren, und das können die Einrichtungen nur leisten, wenn sie überleben“.

Das ist aber alles andere als selbstverständlich. In einigen Bundesländern wurden Einrichtungen gezwungen, Patientinnen und Patienten nach Hause zu entlassen, andernorts werden neue Anreisen untersagt. Viele Mutter-/Vater-Kind-Kliniken in Deutschland stehen bereits leer. „Haben wir keine Patientinnen, bekommen wir von den Krankenkassen kein Geld und haben keinerlei Einnahmen. Durch geringe Vergütungssätze der Vergangenheit gibt es auch keine Rücklagen“, erklärt Elisabeth Grochtmann, Leiterin der Caritas-Klinik Stella Maris in Kühlungsborn. Bestimmte Kosten für Personal laufen trotzdem weiter, ebenso Fixkosten beispielsweise für Gebäude. „Dass das nicht lange gut geht, ist klar. Länger als zwei Monate werden wir nicht durchhalten. Dabei liegen uns für dieses Jahr noch 400 Anmeldungen vor – es sind Familien, die auf unsere Unterstützung angewiesen sind“, so Grochtmann weiter.

Nachbesserungen in weiterer Gesetzgebung gefordert
In Deutschland gibt es unter dem Dach des Müttergenesungswerkes 73 Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände zur „medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter“, so der offizielle Begriff (davon 21 in katholischer Trägerschaft). Sie sorgen mit ihrem Angebot dafür, dass die Gesundheit von Müttern, Vätern und Kinder und die familiären Bindungen gestärkt werden. Sie leisten für Familien, die es brauchen, einen wichtigen Beitrag, zur Gesundheitsprävention und Rehabilitation, zur Stabilisierung in familiären Konflikten und zur Prävention häuslicher Gewalt. Jedes Jahr werden solche Kuren von rund 50.000 Familien, unter anderem von vielen Alleinerziehenden, in Anspruch genommen.

Andere soziale Einrichtungen und Dienste, zum Beispiel Beratungsstellen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder, dank einer kurzfristigen Nachbesserung  des Gesetzentwurfes, Kinder- und Jugendreha-Einrichtungen, können besondere Zuschüsse erhalten, um ihre Einnahmenausfälle während der Coronakrise zumindest teilweise zu kompensieren. „Wir hoffen inständig auf eine zweite Welle der Gesetzgebung, die Mutter- und Vater-Kind-Kur-Einrichtungen ebenfalls in Schutz nimmt“, so Neher. 

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