Die Hamburger Naturschutzgebiete erleben derzeit einen starken Besucherandrang. Der NABU Hamburg bittet dringend um Rücksicht für die Tier- und Pflanzenwelt. Die Natur kann sonst nachhaltig geschädigt werden. 

Spielplätze, Cafés, Museen und andere Attraktionen sind aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen. Hamburg ist in der glücklichen Situation, seiner Bevölkerung attraktive Erholungsmöglichkeiten in den Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten bieten zu können. So machen die Ausgangsbeschränkungen und das sonnige Wetter Naturschutzschutzgebiete in diesen Tagen zu einem beliebten Ausflugsziel. Es strömen deutlich mehr Menschen als sonst in die Schutzgebiete, um sich zu erholen. Für den Naturschutz- und Artenschutz sind die Besuchermassen in manchen Gebieten verheerend. Menschen, die auf geschützten Flächen picknicken, im Wald mit ihren Kindern Verstecken spielen oder ihre Hunde nicht anleinen, sind in den letzten Wochen leider immer wieder zu sehen. „Viele Besucher wissen einfach nicht, dass man in Naturschutzgebieten die Wege nicht verlassen darf“, sagt Dr. Stefanie Zimmer, Leiterin des Naturschutzzentrums BrookHus im Duvenstedter Brook. Und Dr. Christian Gerbich, Naturschutzreferent beim NABU Hamburg, ergänzt: „Gerade jetzt brüten in den Schutzgebieten viele Vögel, eine Zeit, die sehr sensibel ist. Bodenbrüter wie Feldlerche oder Kiebitz geben ihre Nester auf, wenn sie aufgescheucht werden. Die Brut ist dann verloren“. Zudem kommen derzeit viele Pflanzen unter dem Schutz der Laubdecke aus der Erde. In den Naturschutzgebieten sind darunter zahlreiche seltene Arten, die nun drohen, zertrampelt zu werden.

Der NABU Hamburg betont, dass Spaziergänger in den Naturschutzgebieten willkommen sind, bittet aber darum, die geltenden Regeln einzuhalten, damit die Natur keinen Schaden nimmt. Das heißt vor allem, die Wege nicht zu verlassen und Hunde anzuleinen. In einigen Naturschutzgebieten sind Hunde sogar verboten, z.B. im Duvenstedter Brook. Besucher sollten sich diesbezüglich vor ihrem Ausflug informieren. Auch das Pflücken von Pflanzen ist nicht erlaubt. Über die jeweils geltenden Ver- und Gebote informieren Schilder, die i.d.R. an den Eingängen der Schutzgebiete aufgestellt sind.

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