Auch wenn die Corona-Welt verrücktspielt: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass alle Fristen rund um Kündigung und Arbeitslosigkeit weiterhin gelten. Weil die Arbeitsagenturen und Jobcenter seit Mitte März für Publikumsverkehr geschlossen sind, ändern sich allerdings die Formalitäten der Meldung. Die ARAG Experten informieren.

Kündigung in Corona-Zeiten
Jede Kündigung muss – sofern aufgrund der Betriebsgröße das Kündigungsschutzgesetz (KschG) anwendbar ist – sozial gerechtfertigt sein. Das gilt auch in Corona-Zeiten. Und nicht automatisch ist die Corona-Krise ein triftiger Grund für eine Kündigung. Wer aber rechtmäßig in dieser Zeit seinen Job verliert oder schon vor der Corona-Pandemie ohne Job war, für den wird die Jobsuche nicht leichter. Allerdings gibt es gerade jetzt auch Branchen, die durch Covid-19 zumindest befristet einen erhöhten Personalbedarf haben.

Wie melde ich mich arbeitslos?
Da der persönliche Weg zur Agentur für Arbeit zurzeit nicht möglich ist, kann man sich auch telefonisch arbeitslos melden, ohne dadurch Nachteile befürchten zu müssen. Die Bundesagentur weist allerdings darauf hin, dass die telefonische Erreichbarkeit aufgrund eines erhöhten Anfrageaufkommens oft eingeschränkt ist. Daher kann man sich auch online arbeitssuchend melden. Die Frist bleibt allerdings gleich: Spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses muss die Meldung erfolgt sein. Wer erst kurzfristig von seiner Kündigung erfährt, hat drei Tage Zeit, sich zu melden. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es bei Versäumnissen eine Sperrfrist von bis zu einer Woche geben kann.

Anschließend erhalten Arbeitssuchende einen Antrag auf Arbeitslosengeld, der online ausgefüllt werden kann. Hilfestellung bietet ein Erklärvideo der Bundesagentur für Arbeit. Alle übrigen erforderlichen Unterlagen wie z. B. Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Sozialversicherungsausweis und Lebenslauf können ebenfalls elektronisch über die Online-Service-Seiten eingereicht oder in den Hausbriefkasten der zuständigen Dienststelle geworfen werden.

Persönlicher Termin
Sobald die Agenturen für Arbeit wieder öffnen, erhalten Arbeitssuchende automatisch eine Einladung, um sich persönlichen zu melden. Wer bereits einen Termin hatte, muss ihn nach Auskunft der ARAG Experten nicht extra absagen; er entfällt automatisch und es sind keine Sanktionen oder Nachteile zu befürchten. Auch Beratungs- und Vermittlungsgespräche finden nur in absoluten Notfällen an einem Notfallschalter in den jeweiligen Dienststellen statt. Bei dringenden Fragen ist die Bundesagentur für Arbeitnehmer unter der Servicerufnummer 0800 45555 00 und für Arbeitgeber unter der 0800 45555 20 zu erreichen.

Bewerben in Corona-Zeiten
In vielen Unternehmen, in denen noch kein Einstellungsstopp herrscht, haben Personaler zurzeit eher damit zu tun, die Mitarbeiter effizient umzuverteilen oder erfolgreich ins Homeoffice umzusiedeln. Für Bewerbungen bleibt oft wenig Zeit. Doch die ARAG Experten raten Arbeitssuchenden, sich davon nicht abschrecken zu lassen. Auch der telefonische Nachfass zu einer eingesandten Bewerbung ist trotz Corona erlaubt bzw. sollte trotz des Coronavirus nicht vernachlässigt werden. Wer es bis zu einem Vorstellungsgespräch geschafft hat, sollte damit rechnen, dass dieses nicht persönlich, sondern per Video- oder Telefonkonferenz stattfindet, und sich entsprechenden Medien herunterladen und sich damit vertraut machen.

Kurzfristiger Branchenwechsel
Durch die Corona-Krise gibt es einerseits viele Unternehmen, die ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken müssen, und andererseits suchen andere Branchen wie etwa Supermärkte oder landwirtschaftliche Betriebe händeringend Personal. Die Lösung: Eine kurzfristige Arbeitnehmerüberlassung. Dabei wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einem anderen Chef gegen Entgelt für eine begrenzte Zeit überlassen. Schleswig-Holstein hat Angebot und Nachfrage bereits auf einem Portal gebündelt. Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung informiert über Austauschmöglichkeiten zu einem kurzfristigen Branchenwechsel. Eine Arbeitnehmerüberlassung muss weder der Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden, noch bedarf sie deren Zustimmung. Die Voraussetzungen für diese befristete Überlassung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hier zusammengefasst.

Saisonarbeit
Wer aufgrund der Corona-Pandemie gerade ohne Job da steht, hat die Möglichkeit, als Saisonarbeiter etwas hinzuzuverdienen. Auf einem Portal hat die Bundesagentur für Arbeit alle Stellenangebote zusammengetragen.

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