Die Corona-Krise stellt viele bayerische Unternehmen vor große finanzielle Herausforderungen. Vermehrt setzen Firmen daher auf Kurzarbeit. Laut einer aktuellen Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit haben deutschlandweit bisher rund 718.000 Betriebe für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit angezeigt. Auch viele bayerische Arbeitgeber müssen sich jetzt im Schnellverfahren mit den neuen Regelungen auseinandersetzen. Hier unterstützt die Techniker Krankenkasse (TK) mit mehreren kostenfreien Angeboten.

Mit Online-Rechner Sozialabgaben schnell berechnen

Um die Abrechnung der Sozialabgaben für Arbeitgeber zu erleichtern, bietet die TK jetzt einen neuen Kurzarbeit-Rechner. Damit können Firmen jetzt mit wenigen Klicks errechnen, wie hoch das Kurzarbeitergeld ist und welche Sozialabgaben sie leisten müssen.  Gleichzeitig erhält der Arbeitnehmer einen Überblick über seine durch Kurzarbeit bedingten Nettoeinnahmen.

Christian Bredl, Chef der TK in Bayern: “Kurzarbeit war vor der Corona-Krise in Bayern kaum ein Thema. Jetzt müssen die Unternehmen im Schnellverfahren Anträge stellen und Sozialabgaben ermitteln. Wir möchten die bayerischen Arbeitgeber dabei bestmöglich unterstützen. Der Kurzarbeit-Rechner kann da eine wertvolle Arbeitserleichterung sein.”

Anzeige für Kurzarbeitergeld mit UDO

Um überhaupt Kurzarbeitergeld zu erhalten, müssen Arbeitgeber dies zunächst für ihr Unternehmen bei der Bundesagentur für Arbeit melden und dann beantragen. Das ist teilweise sehr kompliziert. Hier unterstützt die TK jetzt als Partner ein ebenfalls ganz neues System: UDO auf http://www.kurzarbeit-einfach.de. UDO ist ein Chat-Bot, der Arbeitgeber leicht verständlich durch das Formular für die Anzeige zu Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit navigiert.

Entwickelt wurde UDO im Rahmen des Anfang März stattgefundenen Hackathons #wirvsvirus in Kooperation mit der Bundesregierung. Bei diesem digitalen Ideenwettbewerb wurden innovative Lösungen für Themen in der Corona-Pandemie entwickelt. UDO ging als eine der besten 20 Ideen aus dem Rennen. Christian Bredl: “Nicht nur wir empfehlen den Arbeitgebern für den Antragsprozess zur Kurzarbeit UDO zu nutzen. Auch auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit steht der entsprechende Link.”

Hintergrund für die Redaktion

Die Zahl der Anzeigen für Kurzarbeit stammt aus einer Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 22. April 2020. Weitere Informationen für Arbeitgeber zur Corona-Krise gibt es auf den Seiten des TK-Firmenkundenportals. Einen Überblick über Maßnahmen und Projekte der TK zur Unterstützung des Gesundheitssystems in der Corona-Krise gibt es auf dem TK-Portal “Presse und Politik”.

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