Haben Bäume den vorgeschriebenen Abstand von der Grundstücksgrenze, kann sich der Nachbar nicht gegen das herüberfallende Laub oder Zapfen, Pollen und Samen wehren. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (V ZR 218/18) hin. Im entschiedenen Fall ging es um drei 18 Meter hohe Birken in Baden-Württemberg, die […]
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