Der Deutsche Caritasverband begrüßt die Änderung des Grundgesetzes, die heute vom Bundeskabinett angestoßen wurde und die den Weg für eine nachhaltige finanzielle Entlastung der Kommunen ebnet. „Wir dringen nun auf eine schnelle Umsetzung des Beschlusses durch Bundestag und Bundesrat, so Caritas-Präsident Peter Neher. „Und wir appellieren eindringlich an die Kommunen, die freigewordenen Mittel für die Stärkung der sozialen Daseinsvorsorge zu nutzen“.

Die Änderung des Grundgesetzes wird es dem Bund im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets erlauben, dauerhaft 75 Prozent der Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu übernehmen statt bisher 50 Prozent. Er entlastet so die Kommunen jährlich um 4 Milliarden Euro, die diesen zusätzlich zur Verfügung stehen.

Nicht nur technische Infrastruktur und Straßen

Zu leicht wird bei Nutzung der Spielräume der Kommunen an technische Infrastruktur, Investitionen in Straßen, Gebäude und wirtschaftliche Aktivitäten gedacht. In den vergangenen Monaten hat die Corona-Pandemie aber gezeigt, wie entscheidend eine funktionsfähige soziale Infrastruktur für das Wohlergehen der Menschen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist. In jeder Region müssen alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu einer guten Infrastruktur im sozialen Bereich haben – beispielsweise zu verlässlicher Kinderbetreuung, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, Beratung in schwierigen Lebensphasen.

„Die Menschen müssen sich insbesondere in unsicheren Zeiten darauf verlassen können, dass soziale Angebote überall in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen“, so Neher. „Gleichwertige Lebensverhältnisse kann es nur dann geben, wenn es überall in Deutschland eine gleichwertige soziale Infrastruktur gibt. Den Kommunen kommt eine zentrale Bedeutung bei dieser Aufgabe zu. Sie erhalten nun den Spielraum, trotz der coronabedingten Einnahmeausfälle diese Aufgabe zu schultern.“

Der Deutsche Caritasverband wird in den kommenden Tagen und Wochen auf allen Ebenen auf die Kommunen zugehen und die Stärkung der Daseinsvorsorge einfordern.

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