Nach dem Erfolg der Verbraucherzentrale Sachsen vor dem Oberlandesgericht Dresden wird die Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Zwickau nun vom Bundesgerichtshof (BGH) weiter verhandelt. Geklärt werden sollen die genauen Kriterien, nach denen Zinsnachzahlungen berechnet werden.

„Wir wollen Klarheit für alle Betroffenen. Sie sollen das Geld bekommen, was ihnen zusteht, und ihre eigenen Ansprüche verlässlich und genau berechnen können“, erklärt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, seine Strategie. „Um das zu klären, ist die Revision zum BGH notwendig.“ Durchschnittlich 5.800 Euro pro Vertrag stehen den Betroffenen den Berechnungen der Verbraucherzentrale Sachsen zufolge zu.

Bereits mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden haben sich die Chancen der Mitklagenden auf eine ordentliche Nachzahlung deutlich erhöht. Mit einem Urteil des BGH rechnen die Verbraucherschützer in 2021.

Erst Mitte Juni hatte das Oberlandesgericht Dresden erklärt, dass die Zinsklauseln in Prämiensparverträgen der Sparkasse Zwickau unwirksam sind. Und auch die Verjährung und der Rhythmus der Zinsanpassung wurden im Sinne der Verbraucher beurteilt. In der ersten und ähnlich gelagerten Klage gegen die Sparkasse Leipzig wurde bereits Revision eingelegt. Auch dieses Verfahren wird nun der Bundesgerichtshof abschließen. Zudem laufen weitere Musterklagen gegen die Erzgebirgssparkasse und die Sparkasse Vogtland. Weitere kommen dieses Jahr noch hinzu.

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